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Ausländische Urkunden in der Türkei: Ratgeber nach Verfahren

Welche türkische Stelle Ihre Unterlagen für Heirat, Eintragung, Einbürgerung, Arbeit, Firma, Erbschaft, Anerkennung und Abschlüsse annimmt.

Unsere Länderseiten beantworten die Frage, wer die Apostille auf einer Urkunde erteilt. Diese Ratgeber beantworten die zweite Frage: welche Stelle in der Türkei die Urkunde annimmt und was sie verlangt.

Die annehmende Stelle entscheidet

Jedes Verfahren hat seine eigene Stelle und eigene Regeln. Ausländer heiraten vor dem Trauungsamt, das ein ordnungsgemäß beglaubigtes Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Geburten und Ehen türkischer Staatsangehöriger im Ausland werden über die Auslandsvertretung oder eine Personenstandsbehörde eingetragen. Einbürgerungsanträge gehen an das Gouverneursamt oder eine Vertretung, Arbeitserlaubnisse an das Arbeitsministerium, Zweigniederlassungen an das Handelsregisteramt. Erbscheine stellen das Friedensgericht oder ein Notar aus, ausländische Urteile brauchen ein türkisches Gericht oder bei Scheidungen das Standesamt, und Abschlüsse gehen an den Hochschulrat oder das Bildungsministerium.

Was die meisten gemeinsam haben

Im Einzelnen unterscheiden sich die Regeln, doch ein Muster zieht sich durch die amtlichen Texte: Eine ausländische Urkunde wird mit einer Beglaubigung des Ausstellungsstaates angenommen, je nach Verfahren Apostille oder konsularische Beglaubigung, zusammen mit einer meist notariell beglaubigten türkischen Übersetzung. Manche Stellen verlangen mehr, etwa Rechtskraftvermerke oder von einem türkischen Notar beglaubigte Kopien.

Wählen Sie das passende Verfahren, um Stelle, Unterlagen und amtliche Quellen zu sehen. Die türkische Übersetzung fertigen vereidigte Übersetzer in Ankara an; über die Annahme entscheidet die jeweilige Stelle.

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