Internationale Kindesentführung: Antrag in der Türkei
Haager Kindesentführungsfälle mit Bezug zur Türkei: Zentrale Behörde, Familiengericht, Inhalt des Antrags und Unterlagen.
Wird ein Kind unter Verletzung des Sorgerechts in die Türkei gebracht oder dort zurückgehalten, oder soll ein Umgangsrecht hergestellt werden, wendet die Türkei das Haager Kindesentführungsübereinkommen über das Gesetz Nr. 5717 an. Zentrale Behörde ist das Justizministerium.
Wie das Verfahren läuft
Wer geltend macht, ein Kind sei widerrechtlich verbracht oder zurückgehalten worden, kann sich persönlich oder über einen Vertreter an die Zentrale Behörde des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Staates wenden, in den das Kind gebracht wurde. In der Türkei erfüllt die Zentrale Behörde die Pflichten aus dem Übereinkommen über die örtlichen Generalstaatsanwaltschaften; sie darf im Namen der antragstellenden Person die behördlichen und gerichtlichen Schritte für Rückführung oder Umgang einleiten. Rückführungsklagen erhebt die örtliche Generalstaatsanwaltschaft im Namen der Zentralen Behörde, zuständig ist das Familiengericht. Anträge auf Umgang folgen demselben Verfahren.
Eine nach dem Rückführungsantrag ergangene Sorgerechtsentscheidung ist für sich allein kein Grund, die Rückführung abzulehnen.
Antrag und Akte
Der Antrag muss Angaben zur Identität der antragstellenden Person, des Kindes und der Person enthalten, die das Kind verbracht oder zurückgehalten haben soll, dazu das Geburtsdatum des Kindes, die Gründe des Antrags und alle verfügbaren Angaben zum Aufenthaltsort des Kindes. Die Zentrale Behörde kann eine schriftliche Ermächtigung verlangen, für die antragstellende Person zu handeln oder einen Vertreter zu bestellen. Die von der ausländischen Zentralen Behörde, der antragstellenden Person oder der Person, bei der das Kind lebt, vorgelegten Unterlagen kommen zur Gerichtsakte; das Gericht kann weitere Unterlagen verlangen.
Nach dem Gesetz Nr. 5717 bedürfen Unterlagen, die eine Zentrale Behörde übermittelt, keiner Beglaubigung. Die Generaldirektion für Auswärtige Beziehungen und EU-Angelegenheiten des Ministeriums ist außerdem für die Anerkennung ausländischer Sorgerechtsentscheidungen und Schutzmaßnahmen nach den einschlägigen Übereinkommen zuständig.
Die türkische Übersetzung von Sorgerechtsentscheidungen und Unterlagen fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an. Es entscheidet das Gericht.
Wohin die Urkunde in der Türkei geht
| Urkundenart | Zuständige Stelle in der Türkei | Quelle |
|---|---|---|
| Gerichtsdokumente | Zentrale Behörde (Justizministerium der Türkei) | www.mevzuat.gov.tr |
| Notarielle Urkunden | Justizministerium, Generaldirektion für Auswärtige Beziehungen und EU-Angelegenheiten (Zentrale Behörde) | diabgm.adalet.gov.tr |
Häufige Fragen
- Welche türkische Stelle nimmt Gerichtsdokumente entgegen (Internationale Kindesentführung)?
- Zentrale Behörde (Justizministerium der Türkei).
- Welche türkische Stelle nimmt notarielle Urkunden entgegen (Internationale Kindesentführung)?
- Justizministerium, Generaldirektion für Auswärtige Beziehungen und EU-Angelegenheiten (Zentrale Behörde).