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Apostille-Stellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Welche Stelle in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Apostille für die Türkei ausstellt und warum das von Urkunde und Region abhängt.

Die Apostille stellt immer der Staat aus, in dem die Urkunde entstanden ist. Weder ein Übersetzungsbüro noch eine türkische Stelle kann sie anbringen. Unsere Arbeit beginnt danach, mit der Übersetzung durch in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara.

In allen drei deutschsprachigen Ländern hängt die zuständige Stelle davon ab, wer die Urkunde ausgestellt hat und in welchem Land oder Kanton.

Drei Länder, drei Systeme

In Deutschland regelt jedes Bundesland selbst, welche Behörde Personenstandsurkunden, Zeugnisse und Verwaltungsurkunden apostilliert; für Gerichts- und Notarurkunden sind in der Regel die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte zuständig. Urkunden des Bundes apostilliert das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.

In Österreich stellt je nach ausstellender Behörde das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, das Präsidium des Landesgerichts oder der Landeshauptmann beziehungsweise das Amt der Landesregierung die Apostille aus.

In der Schweiz beglaubigt jeder Kanton die amtlichen Dokumente, die bei ihm ausgestellt wurden, und zwar nicht immer über die Staatskanzlei: In Genf ist das Office cantonal de la population et des migrations zuständig, in Basel-Stadt das Beglaubigungsbüro. Dokumente der Bundesverwaltung beglaubigt die Bundeskanzlei.

Der gemeinsame Ablauf

Unabhängig vom Land bleibt die Reihenfolge gleich: zuerst eine Vorbeglaubigung, wo die Region sie verlangt, dann die Apostille, dann die Übersetzung in der Türkei. Verlangt die türkische Behörde eine notarielle Beglaubigung der Übersetzung, übernimmt das ein türkischer Notar; über die Anerkennung entscheidet die Behörde.

Wählen Sie das Land, in dem Ihre Urkunde ausgestellt wurde.

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