Schiff in der Türkei registrieren: Unterlagen
Ein Schiff aus dem Ausland in der Türkei registrieren: Löschung im ausländischen Register, Konsulat oder Apostille, notariell bestätigte Übersetzung.
Ein im Ausland gekauftes Schiff, das unter türkische Flagge kommen soll, wird bei einem Schiffsregisteramt eingetragen. Die Schiffsregisterverordnung, die die Schiffsregisterregeln von 1956 abgelöst hat, und die Verordnung über das Türkische Internationale Schiffsregister nennen die nötigen Unterlagen.
Unterlagen aus dem Ausland
Die Verordnung ist eindeutig: Im Ausland vorgenommene Rechtsgeschäfte müssen vom türkischen Konsulat oder nach dem Apostilleübereinkommen bestätigt und mit notariell bestätigter türkischer Übersetzung beim Registeramt eingereicht werden. Ist der Staat nicht Vertragspartei und gibt es dort kein türkisches Konsulat, werden die Unterlagen von der bei einem türkischen Gouverneursamt registrierten Vertretung dieses Staates bestätigt.
Ein Schiff, das bisher in einem ausländischen Register eingetragen war, muss Unterlagen vorlegen, die seine Löschung dort sehr wahrscheinlich machen. Ist das wegen des Rechts des Flaggenstaates oder der Lage dort unmöglich, kann das Registeramt darauf verzichten. Für eingeführte Schiffe verlangt das Amt außerdem Nachweise über die Staatsangehörigkeit der Eigentümer sowie Zollbeschau- und Einfuhrgenehmigungsunterlagen. Alle Vorgänge werden mit Originalen oder von zuständigen Stellen beglaubigten Abschriften erledigt.
Der Antrag
Die Ersteintragung erfolgt auf Antrag des Eigentümers oder eines der Eigentümer beim Registeramt des Heimathafens. Handelt ein Vertreter, verlangt das Amt eine notariell errichtete Vollmacht für das Geschäft; bei juristischen Personen den Vertretungsnachweis und eine Registerbescheinigung.
Für das Türkische Internationale Schiffsregister werden dem Antrag die Unterlagen aus dem Anhang der Verordnung beigefügt; bei Eintragung unter Finanzierungsleasing auch der Leasingvertrag und die Zustimmung des Flaggenstaates. Eigentümer im Ausland können sich an türkische Konsulate wenden.
Die notariell bestätigte türkische Übersetzung von Kaufverträgen, Löschungsbescheinigungen und Gesellschaftsunterlagen fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an. Es entscheidet das Registeramt.
Wohin die Urkunde in der Türkei geht
| Urkundenart | Zuständige Stelle in der Türkei | Quelle |
|---|---|---|
| Handelsregisterunterlagen | Schiffsregisteramt | www.mevzuat.gov.tr |
| Notarielle Urkunden | Schiffsregisteramt | www.mevzuat.gov.tr |
Häufige Fragen
- Welche türkische Stelle nimmt Handelsregisterunterlagen entgegen (Schiffsregister in der Türkei: ausländische Unterlagen)?
- Schiffsregisteramt.
- Welche türkische Stelle nimmt notarielle Urkunden entgegen (Schiffsregister in der Türkei: ausländische Unterlagen)?
- Schiffsregisteramt.