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Geburt oder Heirat im Ausland in der Türkei eintragen

Geburt, Heirat, Scheidung oder Tod im Ausland ins türkische Personenstandsregister eintragen: Konsulatsweg, Weg in der Türkei, Apostille und Übersetzung.

Bekommen türkische Staatsangehörige im Ausland ein Kind, heiraten, lassen sich scheiden oder stirbt ein Angehöriger, muss das Ereignis im türkischen Personenstandsregister eingetragen werden. Das türkische Personenstandsgesetz und seine Durchführungsverordnung beschreiben zwei Wege und regeln, was ausländische Urkunden brauchen.

Zwei Wege

Der übliche Weg führt über die türkische Auslandsvertretung. Eine Geburt im Ausland wird angezeigt, indem die amtliche Urkunde oder der Bericht der ausländischen Behörde bei der Botschaft oder dem Konsulat eingereicht wird; ein Sterbefall wird ebenso gemeldet.

Konnte ein Ereignis nicht bei der Vertretung angezeigt werden, gibt es den zweiten Weg über eine Personenstandsbehörde in der Türkei. Bei einer Geburt werden das Original der Geburtsurkunde und eine notariell beglaubigte Kopie der türkischen Übersetzung bei der Behörde am Aufenthaltsort eingereicht; nach Angabe der Behörde kann eine nicht angezeigte Auslandsgeburt bei jeder Personenstandsbehörde in der Türkei gemeldet werden. Für eine Heirat im Ausland gilt dasselbe mit der ordnungsgemäß beglaubigten Heiratsurkunde und notariell beglaubigten Kopien der Übersetzung.

Was ausländische Urkunden brauchen

Die Durchführungsverordnung stellt die Regel auf: Urkunden aus Vertragsstaaten des Apostille-Übereinkommens werden mit der auf dem Original angebrachten Apostille und einer notariell beglaubigten türkischen Übersetzung bearbeitet. Mehrsprachige Personenstandsurkunden nach den CIEC-Übereinkommen werden ohne jede Beglaubigung bearbeitet; fragen Sie beim Standesamt nach diesem Auszug.

Ausländische Scheidungsentscheidungen tragen die Auslandsvertretungen oder bestimmte Behörden in der Türkei ein, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist und der türkischen öffentlichen Ordnung nicht offensichtlich widerspricht.

Die notariell beglaubigte Übersetzung fertigen wir in Ankara an. Über die Eintragung entscheidet die Behörde.

Wohin die Urkunde in der Türkei geht

UrkundenartZuständige Stelle in der TürkeiQuelle
PersonenstandsurkundenTürkische Auslandsvertretung (Botschaft / Generalkonsulat)www.mevzuat.gov.tr
GerichtsdokumenteTürkische Auslandsvertretung (im Ausland) / vom Innenministerium bestimmte Personenstandsbehörde (in der Türkei)www.mevzuat.gov.tr

Häufige Fragen

Welche türkische Stelle nimmt Personenstandsurkunden entgegen (Eintragung von Auslandsgeburt und anderen Personenstandsfällen im türkischen Personenstandsregister)?
Türkische Auslandsvertretung (Botschaft / Generalkonsulat).
Welche türkische Stelle nimmt Gerichtsdokumente entgegen (Eintragung von Auslandsgeburt und anderen Personenstandsfällen im türkischen Personenstandsregister)?
Türkische Auslandsvertretung (im Ausland) / vom Innenministerium bestimmte Personenstandsbehörde (in der Türkei).