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Ausländische Stiftungen in der Türkei: Genehmigung

Ausländische Stiftungen in der Türkei: Gegenseitigkeit, Genehmigung des Innenministeriums, Vereinsrecht und die zuständige Stelle.

Eine ausländische Stiftung, die in der Türkei tätig werden will, vermutet ihren Ansprechpartner leicht bei der Generaldirektion für Stiftungen. Das trifft nicht zu: Deren eigene Seite zu Zweigstellen und Vertretungen ausländischer Stiftungen sagt, dass die Verfahren zu ausländischen Stiftungen von der Generaldirektion für Beziehungen zur Zivilgesellschaft im Innenministerium durchgeführt werden.

Gegenseitigkeit und Genehmigung

Das Vereinsgesetz gilt einschließlich seiner Strafvorschriften auch für Zweigstellen und Vertretungen von Vereinen, Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen mit Sitz im Ausland sowie für deren Genehmigungen, in der Türkei tätig zu werden oder zusammenzuarbeiten. Nach der Vereinsverordnung dürfen ausländische Stiftungen, wenn eine internationale Zusammenarbeit als nützlich gilt, unter der Bedingung der Gegenseitigkeit, nach Stellungnahme des Außenministeriums und bei Bedarf weiterer Stellen und mit Genehmigung des Ministeriums in der Türkei tätig werden, eine Vertretung oder Zweigstelle eröffnen, Dachverbände gründen oder ihnen beitreten oder mit bestehenden Stiftungen zusammenarbeiten. Bei ihrer Tätigkeit in der Türkei unterliegen sie den für Vereine geltenden Vorschriften.

Der Antrag

Ausländische Stiftungen stellen den Antrag beim Ministerium mit dem Antragsformular für ausländische juristische Personen samt Anlagen. Einen Antrag auf Zusammenarbeit kann für die ausländische Stiftung auch die Stiftung in der Türkei stellen, mit der sie zusammenarbeiten will. Das Ministerium prüft Formular und Anlagen und lässt Lücken ergänzen; noch gültige Unterlagen aus früheren Anträgen werden nicht erneut verlangt.

Die zitierten Texte nennen weder die eigenen Unterlagen der ausländischen Stiftung noch Apostille- oder Übersetzungsregeln dafür; fragen Sie die Generaldirektion für Beziehungen zur Zivilgesellschaft, welche Unterlagen und Beglaubigung sie erwartet. Die türkische Übersetzung ausländischer Stiftungsurkunden, Satzungen und Vorstandsbeschlüsse fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an. Über die Genehmigung entscheidet das Innenministerium.

Wohin die Urkunde in der Türkei geht

UrkundenartZuständige Stelle in der TürkeiQuelle
HandelsregisterunterlagenInnenministerium, Generaldirektion für Beziehungen zur Zivilgesellschaftwww.vgm.gov.tr

Häufige Fragen

Welche türkische Stelle nimmt Handelsregisterunterlagen entgegen (Ausländische Stiftungen mit Zweigstelle in der Türkei)?
Innenministerium, Generaldirektion für Beziehungen zur Zivilgesellschaft.