Aufenthaltserlaubnis Türkei: Ausländische Urkunden
Ausländische Urkunden für die türkische Aufenthaltserlaubnis: Familien- und Studienaufenthalt, Gesetz und Listen der Migrationsämter.
Wer eine türkische Aufenthaltserlaubnis beantragt, vor allem für den Familiennachzug, muss Verwandtschaftsverhältnisse mit Urkunden aus dem Ausland belegen. Den Rahmen setzt das türkische Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz; die praktischen Unterlagenlisten veröffentlichen die Provinzdirektionen für Migrationsverwaltung.
Was das Gesetz verlangt
Wer eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragt, muss Informationen und Unterlagen vorlegen, die zeigen, dass er als Ehegatte, minderjähriges oder unterhaltsabhängiges Kind unter das Gesetz fällt. Bei begründetem Zweifel prüft das Gouverneursamt, ob die Ehe allein zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis geschlossen wurde. Für Kinder verlangt die Durchführungsverordnung die Zustimmung eines Elternteils mit gemeinsamem Sorgerecht, der sich außerhalb der Türkei aufhält.
Für die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken gilt ein eigener Weg: Nach der Vorregistrierung stellt die oder der Studierende oder die Hochschule den Antrag nach den Verfahren der Migrationsbehörde. Das Gesetz nennt außerdem Fälle, darunter Studierende, in denen ausnahmsweise beim Gouverneursamt beantragt werden kann.
Was die Provinzdirektionen verlangen
Die Listen einzelner Provinzdirektionen zeigen die Praxis. Antalya verlangt für Antragsteller unter 18 Jahren eine Geburtsurkunde mit Apostille und notariell bestätigter türkischer Übersetzung, ebenso für die Einverständniserklärung der Eltern. Tekirdağ verlangt beim Erstantrag eines nachziehenden Ehegatten das Original der notariell beglaubigten Übersetzung der Heiratsurkunde.
Diese Listen gelten für die jeweilige Provinz; prüfen Sie die Liste der Direktion, bei der Sie den Antrag stellen.
Die notariell bestätigte türkische Übersetzung fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an. Über den Antrag entscheidet die Migrationsdirektion.
Wohin die Urkunde in der Türkei geht
| Urkundenart | Zuständige Stelle in der Türkei | Quelle |
|---|---|---|
| Personenstandsurkunden | Provinzdirektion für Migrationsverwaltung | tekirdag.goc.gov.tr |
| Notarielle Urkunden | Provinzdirektion für Migrationsverwaltung | antalya.goc.gov.tr |
| Bildungsnachweise | Präsidium für Migrationsverwaltung | www.mevzuat.gov.tr |
Häufige Fragen
- Welche türkische Stelle nimmt Personenstandsurkunden entgegen (Aufenthaltserlaubnis)?
- Provinzdirektion für Migrationsverwaltung.
- Welche türkische Stelle nimmt notarielle Urkunden entgegen (Aufenthaltserlaubnis)?
- Provinzdirektion für Migrationsverwaltung.
- Welche türkische Stelle nimmt Bildungsnachweise entgegen (Aufenthaltserlaubnis)?
- Präsidium für Migrationsverwaltung.