Pflanzenschutzmittel in der Türkei: Unterlagen
Zulassung importierter Pflanzenschutzmittel in der Türkei: Herstellerbescheinigung mit Apostille, Vollmacht und beeidigte Übersetzungen.
Im Ausland hergestellte Pflanzenschutzmittel werden in der Türkei nach der Verordnung über die Zulassung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln aus dem Jahr 2024 zugelassen. Unternehmen stellen den Antrag bei der Generaldirektion des Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten mit einem handschriftlich oder elektronisch unterschriebenen Schreiben und den nötigen Unterlagen, auf Papier oder elektronisch.
Die Herstellerbescheinigung
Für importierte Produkte gehört dazu eine Herstellerbescheinigung der Behörde, die die Produktionserlaubnis erteilt: Sie belegt, dass die Anlage unter der angegebenen Adresse das Produkt herstellt, nennt Wirkstoff, Wirkstoffgehalt und Formulierungsart und ist von der türkischen Vertretung in diesem Staat beglaubigt oder mit Apostille versehen. Herstellerbescheinigungen, die nicht von der für die Produktionserlaubnis zuständigen Behörde bestätigt sind, werden nicht angenommen; Unterlagen zu Produktionsstätten in vom Ministerium akzeptierten Staaten gelten, wenn die Behörde sie elektronisch übermittelt.
Eine Mitteilung der Generaldirektion beschreibt die Herstellerbescheinigung als von den zuständigen amtlichen Stellen ausgestelltes Dokument mit Apostille oder konsularischer Beglaubigung, das die Herstellung unter der angegebenen Adresse belegt. Ihr Format wurde über eine Notifizierung an den SPS-Ausschuss der Welthandelsorganisation mit dem Titel "The Template of Plant Protection Product Manufacturer Certificate For TÜRKİYE" festgelegt; dem Ministerium sind Unterlagen im veröffentlichten Format vorzulegen, die die zuständigen Behörden bestätigt haben.
Übersetzungen und weitere Unterlagen
Bei importierten Produkten werden Spezifikation des technischen Wirkstoffs, Produktspezifikation, vertrauliche Rezeptur und Verpackungsinformationsformular im Original, auf Englisch und mit beeidigter türkischer Übersetzung vorgelegt. Hinzu kommen die Vollmacht des Herstellers für Zulassung, Vertrieb und Verkauf in der Türkei, gegebenenfalls ein Lohnherstellungsvertrag, eine Lizenzeintragung, wenn die Marke für das ausländische Unternehmen eingetragen ist, Analysezertifikate und -berichte aus Herstellerlaboren oder zugelassenen Laboren sowie im Ausland nach GAP- und GLP-Bedingungen durchgeführte Rückstandsversuche. Für die Übertragung einer Zulassung ist eine Vollmacht des Herstellers nötig. Unterlagen, die über amtliche elektronische Systeme erstellt und überprüfbar sind, werden berücksichtigt; Anträge mit bei Einreichung nicht aktuellen und gültigen Unterlagen werden nicht geprüft.
Beeidigte türkische Übersetzungen von Spezifikationen, Rezepturen und Verpackungsformularen fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an. Über die Zulassung entscheidet das Ministerium.
Wohin die Urkunde in der Türkei geht
| Urkundenart | Zuständige Stelle in der Türkei | Quelle |
|---|---|---|
| Handelsregisterunterlagen | Ministerium für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Generaldirektion für Lebensmittel und Kontrolle | www.mevzuat.gov.tr |
| Notarielle Urkunden | Ministerium für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Generaldirektion für Lebensmittel und Kontrolle | www.mevzuat.gov.tr |
Häufige Fragen
- Welche türkische Stelle nimmt Handelsregisterunterlagen entgegen (Ausländische Unterlagen für Pflanzenschutzmittel in der Türkei)?
- Ministerium für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Generaldirektion für Lebensmittel und Kontrolle.
- Welche türkische Stelle nimmt notarielle Urkunden entgegen (Ausländische Unterlagen für Pflanzenschutzmittel in der Türkei)?
- Ministerium für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Generaldirektion für Lebensmittel und Kontrolle.