Ausländische Urkunden vor türkischen Gerichten
Ausländische Urkunden als Beweismittel vor türkischen Gerichten: Beglaubigung nach der Zivilprozessordnung, Übersetzung, Original und ausländische Urteile.
Ein in Deutschland geschlossener Vertrag, ein österreichischer Kontoauszug oder eine Schweizer Geburtsurkunde kann in einem türkischen Gerichtsverfahren eine Rolle spielen. Wann eine solche Urkunde dort als öffentliche Urkunde gilt und was die Partei vorlegen muss, regelt die türkische Zivilprozessordnung.
Beglaubigung und Übersetzung
Eine von Behörden eines ausländischen Staates errichtete Urkunde hat in der Türkei die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde nur, wenn sie von der zuständigen Stelle des Ausstellungsstaates oder vom zuständigen türkischen Konsulat beglaubigt ist. Vorbehalten bleiben die Beglaubigungsvorschriften internationaler Übereinkommen, denen die Türkei angehört; die Türkei ist Vertragsstaat des Apostilleübereinkommens.
Wer sich auf eine Urkunde in fremder Sprache stützt, muss ihre Übersetzung mit vorlegen. Das Gericht kann von sich aus oder auf Antrag der Gegenseite eine amtliche Übersetzung verlangen.
Original und Urteile
Die Parteien müssen alle Urkunden vorlegen, auf die sie sich als Beweis stützen und die sie in Händen haben. Wurde nur eine Abschrift eingereicht, kann das Gericht das Original verlangen.
Für ausländische Urteile gilt eine eigene Regel. Ihre Wirkung als rechtskräftige Entscheidung oder endgültiger Beweis tritt mit der Rechtskraft im Ausland ein, als solche anerkannt werden sie aber erst, wenn ein türkisches Gericht festgestellt hat, dass die Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung vorliegen.
Im Strafverfahren geht es um Sprache in der Verhandlung: Versteht der Angeklagte oder das Opfer nicht ausreichend Türkisch, überträgt ein vom Gericht bestellter Dolmetscher die wesentlichen Punkte von Anklage und Verteidigung.
Die türkische Übersetzung ausländischer Urkunden fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an. Was als Beweis zugelassen wird, entscheidet das Gericht.
Wohin die Urkunde in der Türkei geht
| Urkundenart | Zuständige Stelle in der Türkei | Quelle |
|---|---|---|
| Personenstandsurkunden | Türkisches Zivilgericht | www.mevzuat.gov.tr |
| Gerichtsdokumente | Türkisches Gericht (Beweiswirkung ausländischer Urteile) | www.mevzuat.gov.tr |
Häufige Fragen
- Welche türkische Stelle nimmt Personenstandsurkunden entgegen (Ausländische Urkunden vor türkischen Gerichten)?
- Türkisches Zivilgericht.
- Welche türkische Stelle nimmt Gerichtsdokumente entgegen (Ausländische Urkunden vor türkischen Gerichten)?
- Türkisches Gericht (Beweiswirkung ausländischer Urteile).