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Apostille in Deutschland für die Türkei: Stellen nach Land

Apostille für die Türkei in Deutschland: welche Behörde je nach Bundesland zuständig ist, was der Bund übernimmt und wann mehrsprachige Urkunden genügen.

In Deutschland gibt es keine einheitliche Apostille-Stelle für Verwaltungsurkunden. Jedes Bundesland bestimmt selbst, welche Behörde Personenstandsurkunden und Zeugnisse apostilliert.

Wer Personenstandsurkunden apostilliert

In Bayern sind es die Regierungen, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen, in Hessen und Baden-Württemberg die Regierungspräsidien. Berlin hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Niedersachsen die Polizeidirektionen, Sachsen die Landesdirektion Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland jeweils ein Landesverwaltungsamt. In Rheinland-Pfalz ist es die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, in Schleswig-Holstein das Innenministerium, in Hamburg das Amt für Migration und in Bremen die Senatorin für Inneres und Sport. In Brandenburg ist landesweit die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister von Potsdam zuständig.

Gerichts- und Notarurkunden laufen dagegen fast überall über die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte. Viele Länder verlangen vorher eine Vorbeglaubigung, etwa bei Zeugnissen durch Schule, Schulaufsicht oder Hochschule.

Was für ganz Deutschland gilt

Urkunden des Bundes apostilliert unabhängig vom Land das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten; das Führungszeugnis bereitet das Bundesamt für Justiz vor, und auf einem digitalen Führungszeugnis kann keine Apostille angebracht werden.

Für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden lohnt die Frage nach dem mehrsprachigen Auszug. Die Türkei ist Vertragsstaat des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976, und solche Auszüge sind dort von jeder Förmlichkeit befreit.

Wählen Sie unten das Bundesland, in dem Ihre Urkunde ausgestellt wurde. Nach der Apostille folgt die Übersetzung durch in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara.

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