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Notarielle Urkunden und Vollmachten für die Türkei

Notarielle Vollmachten und Verträge aus Deutschland für die Türkei: Apostille beim Landgericht in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat.

Wer in der Türkei eine Immobilie verkaufen, ein Erbe regeln oder eine Firma vertreten lässt, braucht oft eine notarielle Vollmacht aus Deutschland. Für solche Urkunden ist der Weg in den Ländern, die wir geprüft haben, auffallend einheitlich: Die Apostille erteilt das Landgericht, in dessen Bezirk die Notarin oder der Notar den Amtssitz hat.

Nordrhein-Westfalen nimmt notarielle Urkunden zudem ausdrücklich von der Vorbeglaubigung aus, die dort für andere Urkunden gilt.

Worauf es ankommt

Entscheidend ist der Sitz des Notars, nicht Ihr Wohnort. Eine Vollmacht, die Sie bei einem Notar in Hannover unterschreiben, geht an das Landgericht Hannover, auch wenn Sie anderswo wohnen. In Berlin ist es das Landgericht Berlin II, Dienststelle Littenstraße, in Hamburg das Landgericht Hamburg, in Bremen das Landgericht Bremen.

Viele Landgerichte apostillieren auch Übersetzungen der bei ihnen beeidigten Übersetzer. Für unseren Weg brauchen Sie das nicht: Die türkische Übersetzung entsteht nach der Apostille in Ankara.

Der Weg in die Türkei

Dort übertragen in der Türkei vereidigte Übersetzer die Vollmacht ins Türkische; verlangt die türkische Stelle eine notarielle Beglaubigung der Übersetzung, folgt sie bei einem türkischen Notar. Ob der Inhalt der Vollmacht für das geplante Geschäft ausreicht, entscheidet die türkische Stelle. Klären Sie den Wortlaut deshalb vor dem Notartermin. Die Tabelle nennt das zuständige Gericht je Land.