Apostille in Bayern für die Türkei: zuständige Stellen
Wer in Bayern die Apostille für die Türkei ausstellt: Regierungen oder Gerichte, Vorbeglaubigung für Zeugnisse, mehrsprachige Urkunden ohne Apostille.
Welche bayerische Stelle die Apostille ausstellt, richtet sich danach, wer die Urkunde ausgestellt hat. Für Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen, etwa Geburts- und Heiratsurkunden oder Meldebescheinigungen, ist die Regierung des Regierungsbezirks zuständig, zum Beispiel die Regierung von Unterfranken in Würzburg. Für Urteile, Beschlüsse, andere gerichtliche Urkunden und Handelsregisterauszüge ist in der Regel der Präsident des Land- oder Amtsgerichts zuständig, in dessen Bezirk das Dokument erstellt wurde. Notarielle Urkunden versehen die Präsidenten der Landgerichte mit der Apostille.
Prüfen Sie bei Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden zuerst das Formular. Die Türkei ist Vertragsstaat des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976. Mehrsprachige Auszüge nach diesem Muster sind von jeder Förmlichkeit befreit, eine Apostille brauchen sie für die Türkei nicht.
Zeugnisse und Bundesurkunden
Schul- und Hochschulzeugnisse brauchen je nach Schulart eine Vorbeglaubigung. Urkunden von Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen beglaubigen diese Hochschulen selbst vor. Bei Gymnasien, Realschulen, Berufsober- und Fachoberschulen übernehmen das die Ministerialbeauftragten. Urkunden der übrigen beruflichen Schulen beglaubigen die Regierungen direkt oder versehen sie mit einer Apostille, eine Vorbeglaubigung entfällt dort.
Urkunden des Bundes apostilliert nicht Bayern, sondern das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Beim Führungszeugnis bereitet das Bundesamt für Justiz die Urkunde vor, die Apostille kommt danach vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Auf einem digitalen Führungszeugnis kann keine Apostille angebracht werden.
Bei den Justizbehörden, etwa in Schweinfurt, stellen Sie den Antrag schriftlich per Post mit dem Antragsformular oder geben ihn persönlich an der Pforte ab.
Der Schritt in der Türkei
Mit der Apostille kommt die Urkunde zu uns nach Ankara. Die Übersetzung ins Türkische fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer an. Verlangt die türkische Behörde eine notarielle Beglaubigung, erfolgt sie bei einem türkischen Notar. Ob die Urkunde anerkannt wird, entscheidet die Behörde, der sie vorgelegt wird. Halten Sie die Reihenfolge ein: Vorbeglaubigung, falls nötig, dann Apostille in Bayern, dann Übersetzung in der Türkei.
Wer die Apostille ausstellt
| Urkundenart | Zuständige Stelle | Quelle |
|---|---|---|
| Personenstandsurkunden | Regierungen (Bezirksregierungen, z.B. Regierung von Unterfranken) | www.justiz.bayern.de |
| Gerichtsdokumente | Präsident des Land- oder Amtsgerichts, in dessen Geschäftsbezirk das Dokument erstellt wurde | www.justiz.bayern.de |
| Notarielle Urkunden | Präsidenten der Landgerichte | www.justiz.bayern.de |
| Handelsregisterunterlagen | Präsident des Land- oder Amtsgerichts, in dessen Geschäftsbezirk das Dokument erstellt wurde | www.justiz.bayern.de |
| Bildungsnachweise | Regierungen (nach Vorbeglaubigung durch die Hochschule bzw. den Ministerialbeauftragten, soweit erforderlich) | www.gesetze-bayern.de |
Häufige Fragen
- Wer stellt die Apostille für Personenstandsurkunden aus Bayern aus?
- Regierungen (Bezirksregierungen, z.B. Regierung von Unterfranken). Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden): Apostille durch die Regierung des Regierungsbezirks, in dem die Urkunde errichtet wurde.
- Wer stellt die Apostille für Gerichtsdokumente aus Bayern aus?
- Präsident des Land- oder Amtsgerichts, in dessen Geschäftsbezirk das Dokument erstellt wurde. Urkunden aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Urteile, Beschlüsse, gerichtliche Urkunden); Urkunden aus dem Geschäftsbereich des Justizministeriums sind von der Zuständigkeit der Regierungen ausgenommen.
- Wer stellt die Apostille für notarielle Urkunden aus Bayern aus?
- Präsidenten der Landgerichte. Auch für Übersetzungen von beim Landgericht öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern.
- Wer stellt die Apostille für Handelsregisterunterlagen aus Bayern aus?
- Präsident des Land- oder Amtsgerichts, in dessen Geschäftsbezirk das Dokument erstellt wurde. Handelsregisterauszüge werden auf der Seite ausdrücklich dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeordnet.
- Wer stellt die Apostille für Bildungsnachweise aus Bayern aus?
- Regierungen (nach Vorbeglaubigung durch die Hochschule bzw. den Ministerialbeauftragten, soweit erforderlich). Hochschulurkunden: Vorbeglaubigung durch die Hochschule selbst; Gymnasien, Realschulen, BOS/FOS: Vorbeglaubigung durch die Ministerialbeauftragten; sonstige berufliche Schulen: direkt durch die Regierungen ohne Vorbeglaubigung.