Apostille in Rheinland-Pfalz für die Türkei
Apostille in Rheinland-Pfalz für die Türkei: ADD Trier für Verwaltungsurkunden, Landgerichte für Justiz und Notare, Zeugnisse nach Vorbeglaubigung.
Rheinland-Pfalz bündelt die Apostille für Verwaltungsurkunden an einer Stelle: Zuständig ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Referat 23. Dorthin gehen etwa Standesamtsurkunden und Urkunden der Kreisverwaltungen aus Rheinland-Pfalz. Personenstandsurkunden dürfen generell nicht vorbeglaubigt werden und müssen im Original eingereicht werden.
Gerade bei Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden kann der Antrag ganz entfallen. Ein mehrsprachiger Auszug nach dem Wiener CIEC-Übereinkommen vom 08.09.1976 ist in der Türkei, die diesem Übereinkommen beigetreten ist, von jeder Förmlichkeit befreit.
Was an die Landgerichte geht
Für Urkunden aus dem Bereich der Rechtspflege sind die Landgerichte für die in ihrem jeweiligen Bezirk erstellten Urkunden zuständig, also für Urteile und Beschlüsse des Landgerichts und der Amtsgerichte sowie für Urkunden der Staatsanwaltschaft. Notarielle Urkunden und Übersetzungen, gleich welcher Art, müssen vom Landgericht beglaubigt werden; maßgeblich ist der Bezirk, in dem der Notar tätig ist. Die ADD nimmt solche Urkunden nicht an.
Zeugnisse kommen zur ADD, müssen aber zuerst vorbeglaubigt werden. Bei Schulzeugnissen übernimmt das die jeweilige Schulaufsicht der ADD, bei Zeugnissen von Universitäten und Hochschulen die ausstellende Hochschule, bei Zeugnissen aus dem Bereich der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern die jeweilige Kammer.
Den Antrag bei der ADD können Sie nur auf dem Postweg einreichen; eine persönliche Vorsprache ist nicht vorgesehen. Urkunden des Bundes, darunter das Führungszeugnis, apostilliert das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
Aus Trier geht die Urkunde mit Apostille nach Ankara. Dort fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer die türkische Fassung an. Wünscht die Behörde in der Türkei eine notarielle Beglaubigung der Übersetzung, erledigt das ein türkischer Notar; ob die Urkunde akzeptiert wird, bleibt ihre Entscheidung.
Wer die Apostille ausstellt
| Urkundenart | Zuständige Stelle | Quelle |
|---|---|---|
| Personenstandsurkunden | Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Referat 23 | lgtr.justiz.rlp.de |
| Gerichtsdokumente | Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk die Urkunde erstellt wurde (z. B. Landgericht Trier) | lgtr.justiz.rlp.de |
| Notarielle Urkunden | Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar tätig ist | add.rlp.de |
| Bildungsnachweise | Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Referat 23 (nach Vorbeglaubigung) | add.rlp.de |
Häufige Fragen
- Wer stellt die Apostille für Personenstandsurkunden aus Rheinland-Pfalz aus?
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Referat 23. Nur Urkunden eines rheinland-pfälzischen Standesamts, im Original; Kopien und Urkunden im Verbund mit Übersetzungen werden nicht bearbeitet.
- Wer stellt die Apostille für Gerichtsdokumente aus Rheinland-Pfalz aus?
- Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk die Urkunde erstellt wurde (z. B. Landgericht Trier). Urkunden aus dem Bereich der Rechtspflege: Beschlüsse und Urteile des Landgerichts und der Amtsgerichte des Bezirks sowie Urkunden der Staatsanwaltschaft.
- Wer stellt die Apostille für notarielle Urkunden aus Rheinland-Pfalz aus?
- Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar tätig ist. Die ADD verweist notarielle Urkunden und Übersetzungen ausdrücklich an das Landgericht.
- Wer stellt die Apostille für Bildungsnachweise aus Rheinland-Pfalz aus?
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Referat 23 (nach Vorbeglaubigung). Vorbeglaubigung durch die jeweilige Schulaufsicht der ADD (Schulzeugnisse), die Universität/Hochschule (Hochschulzeugnisse) bzw. die Kammer (HWK, IHK).