Apostille in Zug für die Türkei: zuständige Stellen
Apostille in Zug für die Türkei: nur amtliche Zuger Dokumente, rechtskräftige Scheidungsurteile, Diplome über die Direktionen.
Im Kanton Zug ist die Staatskanzlei, Bereich Beglaubigungswesen, für die Apostille zuständig. Sie beglaubigt nur amtliche Dokumente aus dem Kanton Zug, die den Originalstempel oder das Originalsiegel und die Originalunterschrift einer Person tragen, die im Kanton Zug zur Beglaubigung ermächtigt ist.
Was das für einzelne Dokumente heisst
Scheidungsurteile werden nur beglaubigt, wenn das Gericht sie als rechtskräftig deklariert hat und sie einen Rechtskraftstempel tragen. Für eine Anerkennung der Scheidung in der Türkei holen Sie beides zuerst beim Gericht.
Lehrzeugnisse, Diplome und Schulzeugnisse staatlicher oder anerkannter Bildungsinstitutionen im Kanton kann die Staatskanzlei nicht direkt beglaubigen; zuerst prüft die Direktion für Bildung und Kultur oder die Volkswirtschaftsdirektion.
Eine Kopie, die ein Notariat oder ein Stadt- beziehungsweise Gemeindenotariat beglaubigt hat, bestätigt nur, dass sie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Für Dokumente der Zürcher Handelskammer, die auch für Zug zuständig ist, wenden Sie sich an die Staatskanzlei des Kantons Zürich. Dokumente der Bundesbehörden beglaubigt der Bund.
Schicken Sie die Originaldokumente mit einem schriftlichen Auftrag per Post an die Staatskanzlei oder kommen Sie ohne Termin vorbei.
In Ankara
Das apostillierte Dokument übertragen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara ins Türkische; wo die türkische Behörde es verlangt, beglaubigt ein türkischer Notar die Übersetzung. Über die Anerkennung entscheidet die Behörde.
Wer die Apostille ausstellt
| Urkundenart | Zuständige Stelle | Quelle |
|---|---|---|
| Gerichtsdokumente | Staatskanzlei des Kantons Zug, Beglaubigungswesen | zg.ch |
| Notarielle Urkunden | Staatskanzlei des Kantons Zug, Beglaubigungswesen | zg.ch |
| Bildungsnachweise | Staatskanzlei des Kantons Zug (nach Prüfung durch die Direktion für Bildung und Kultur bzw. die Volkswirtschaftsdirektion) | zg.ch |
| Handelsregisterunterlagen | Staatskanzlei des Kantons Zürich (für Dokumente der Zürcher Handelskammer) | zg.ch |
| Bundesurkunden | Schweizerische Bundeskanzlei | zg.ch |
Häufige Fragen
- Wer stellt die Apostille für Gerichtsdokumente aus Zug aus?
- Staatskanzlei des Kantons Zug, Beglaubigungswesen. Beglaubigt werden nur Scheidungsurteile, die vom Gericht als rechtskräftig deklariert und mit einem Rechtskraftstempel versehen sind.
- Wer stellt die Apostille für notarielle Urkunden aus Zug aus?
- Staatskanzlei des Kantons Zug, Beglaubigungswesen. Eine von einem Notariat oder Stadt-/Gemeindenotariat beglaubigte Kopie bestätigt nur die Übereinstimmung mit dem als Original bezeichneten Dokument.
- Wer stellt die Apostille für Bildungsnachweise aus Zug aus?
- Staatskanzlei des Kantons Zug (nach Prüfung durch die Direktion für Bildung und Kultur bzw. die Volkswirtschaftsdirektion). Lehrzeugnisse, Diplome und Schulzeugnisse kann die Staatskanzlei nicht direkt beglaubigen.
- Wer stellt die Apostille für Handelsregisterunterlagen aus Zug aus?
- Staatskanzlei des Kantons Zürich (für Dokumente der Zürcher Handelskammer). Für Dokumente der Zürcher Handelskammer ist die Staatskanzlei des Kantons Zürich zuständig, nicht die Staatskanzlei Zug.
- Wer stellt die Apostille für Bundesurkunden aus Zug aus?
- Schweizerische Bundeskanzlei. Der Bund beglaubigt die Dokumente der Bundesbehörden.