Zum Inhalt springen

Überbeglaubigung in der Schweiz

Überbeglaubigung in der Schweiz: was der Begriff bedeutet, warum vorher eine andere Unterschrift nötig ist und wie Kantone ihn verwenden.

In der Schweiz heißt die Beglaubigung durch die kantonale Stelle oft Überbeglaubigung. Der Begriff zeigt, worum es geht: Die Stelle beglaubigt nicht das Dokument selbst, sondern die amtliche Unterschrift, die bereits darauf steht.

Wie die Kantone den Begriff verwenden

Zürich bringt die Überbeglaubigung eines amtlichen Originaldokuments aus dem Kanton je nach Bestimmungsland in Form einer Apostille oder einer Legalisation an.

Im Aargau steht der Begriff in der Übersicht über die Unterschrift, die vor der Überbeglaubigung oder Apostille einzuholen ist. St.Gallen überbeglaubigt Scheidungsurteile nur, wenn sie als rechtskräftig deklariert sind oder einen Rechtskraftstempel tragen. Im Thurgau kann die Apostille oder Überbeglaubigung auf eine Kopie nur angebracht werden, wenn die Kopie vorher von einem Thurgauer Notariat oder einer Thurgauer Gemeinde beglaubigt wurde.

Was daraus folgt

Im Aargau und im Thurgau steht vor der Überbeglaubigung ausdrücklich eine andere Unterschrift oder Beglaubigung im eigenen Kanton. Klären Sie deshalb zuerst, wer im Kanton das Dokument unterschreibt oder beglaubigt.

Die Tabelle zeigt die Kantone mit Quelle. Nach der Apostille übersetzen in der Türkei vereidigte Übersetzer das Dokument in Ankara.

Wo der Begriff in amtlichen Quellen vorkommt

RegionZuständige StelleQuelle
ZürichStaatskanzlei des Kantons Zürich – Beglaubigungenwww.zh.ch
AargauAusweiszentrum Aargau (Departement Volkswirtschaft und Inneres, Abteilung Register und Personenstand)www.ag.ch
St. GallenStaatskanzlei St.Gallen, Beglaubigungenwww.sg.ch
ThurgauKantonale Ausweisstelle (Erfassungszentrum Weinfelden, Migrationsamt Thurgau) im Auftrag der Staatskanzleimigrationsamt.tg.ch