Berner Arztdiplom für die Registrierung in der Türkei
Wie ein Berner Arztdiplom für die Türkei beglaubigt wird: zuerst Amt für Hochschulen, dann Staatskanzlei des Kantons Bern.
Ein Diplom der Universität Bern wird für die Türkei zuerst vom Amt für Hochschulen des Kantons Bern beglaubigt. Danach beglaubigt die Staatskanzlei des Kantons Bern das Dokument.
Reihenfolge im Kanton Bern
Die Staatskanzlei des Kantons Bern führt Bildungsdokumente unter den Unterlagen, die „vorgängig von einer anderen kantonalen Amtsstelle oder einer Notarin bzw. einem Notar beglaubigt werden müssen“. Ihre Tabelle ordnet die „Diplome der Universität, der Berner Fachhochschule und der Pädagogischen Hochschule“ dem Amt für Hochschulen des Kantons Bern zu. Ihr Arztdiplom geht also zuerst an das Amt für Hochschulen und erst danach an die Staatskanzlei.
Die Tabelle nennt Diplome dieser drei Berner Hochschulen. Wurde Ihr Arztdiplom von einer anderen Stelle als der Universität Bern ausgestellt, regeln die zitierten Texte nicht, welcher Weg dafür gilt. Klären Sie das vor dem Versand mit der Staatskanzlei des Kantons Bern.
Die Beglaubigung bei der Staatskanzlei können Sie schriftlich per Post oder am Schalter einholen. Die Staatskanzlei empfiehlt den schriftlichen Weg per Post.
Gehören Dokumente des Berner Zivilstandsdienstes zu Ihren Unterlagen, gilt ein anderer Weg als für das Diplom. Die Staatskanzlei beglaubigt die Unterschrift von Zivilstandsbeamtinnen und -beamten des Kantons Bern direkt, laut ihrer Liste bei Dokumenten, die ab dem Jahr 2000 ausgestellt worden sind. Für Dokumente einer Gemeinde nennt die Staatskanzlei als vorherige Stelle das zuständige Regierungsstatthalteramt.
Was die türkischen Texte regeln
Die vorliegenden türkischen Texte stammen von der Türkischen Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde (Türkiye İlaç ve Tıbbi Cihaz Kurumu, TİTCK). Sie betreffen die Zulassung von Humanarzneimitteln und die Registrierung von Medizinprodukten, nicht die Registrierung von Ärztinnen und Ärzten. Für die Arzneimittelzulassung verlangt die TİTCK, dass alle aus dem Ausland beschafften amtlichen Unterlagen eine Apostille oder eine konsularische Beglaubigung tragen. Diese Regel gilt dort für Zulassungsverfahren und lässt sich nicht ohne Weiteres auf ein Arztdiplom übertragen.
Welche türkische Stelle Ihre ärztliche Registrierung bearbeitet, ob sie für das Berner Diplom eine Apostille oder eine konsularische Beglaubigung verlangt und in welcher Form sie eine türkische Übersetzung erwartet, regeln die zitierten Texte nicht. Fragen Sie das bei der türkischen Behörde nach, bei der Sie den Antrag stellen, bevor Sie das Diplom in Bern einreichen. Über die Annahme Ihrer Unterlagen entscheidet diese Behörde.
Die Beglaubigung selbst stellt unser Büro nicht aus. Sie kommt von den zuständigen Stellen des Kantons Bern.