Apostille in Salzburg für die Türkei: zuständige Stellen
Apostille in Salzburg für die Türkei: was das Land beglaubigt, wann die Bildungsdirektion vorab bestätigt und welche Urkunden zum BMEIA gehen.
Im Bundesland Salzburg ist das Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft, für die Apostille zuständig, wenn die Urkunde im Bundesland Salzburg ausgestellt wurde. Dazu gehören Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Meldebestätigungen und Staatsbürgerschaftsnachweise.
Das Land nimmt nur Originale mit handschriftlicher Unterschrift, Rundsiegel und Namensstempel an. Weisen Sie die ausstellende Behörde schon vor Ort auf fehlende Angaben hin, damit die Urkunde nicht zurückkommt.
Für Reifeprüfungszeugnisse ist vorab eine Bestätigung der Bildungsdirektion Salzburg einzuholen.
Urkunden, die nicht zum Land gehören
Eine ganze Reihe von Urkunden beglaubigt das Land nicht. Universitätsdiplome, gerichtliche und notarielle Urkunden, notariell beglaubigte Kopien, Übersetzungen beeideter Dolmetscher, Firmenbuchauszüge, Strafregisterauszüge der Landespolizeidirektion und Finanzamtsbescheinigungen verweist die Landesseite an das Büro für Konsularbeglaubigungen des BMEIA. Eine Vorbeglaubigung durch das zuständige Bundesministerium oder das Landesgericht kann vorab nötig sein. Strafregisterbescheinigungen der Gemeinden übernimmt dagegen das Land.
Beglaubigungen und Apostillen gibt es nur nach Terminvereinbarung. Die Urkunden werden mit dem Antragsformular per Post, über den Postkasten beim Informationsschalter Staatsbürgerschaft oder beim Portier abgegeben.
Für die Türkei
Nach der Apostille übersetzen in der Türkei vereidigte Übersetzer die Urkunde in Ankara ins Türkische, mit notarieller Beglaubigung, wenn die türkische Behörde sie verlangt. Sie entscheidet auch über die Anerkennung.
Wer die Apostille ausstellt
| Urkundenart | Zuständige Stelle | Quelle |
|---|---|---|
| Personenstandsurkunden | Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft | www.salzburg.gv.at |
| Bildungsnachweise | Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft | www.salzburg.gv.at |
| Gerichtsdokumente | Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Büro für Konsularbeglaubigungen (Verweis der Landesseite) | www.salzburg.gv.at |
| Notarielle Urkunden | Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Büro für Konsularbeglaubigungen (Verweis der Landesseite) | www.salzburg.gv.at |
| Handelsregisterunterlagen | Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Büro für Konsularbeglaubigungen (Verweis der Landesseite) | www.salzburg.gv.at |
| Bundesurkunden | Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Büro für Konsularbeglaubigungen (Verweis der Landesseite) | www.salzburg.gv.at |
Häufige Fragen
- Wer stellt die Apostille für Personenstandsurkunden aus Salzburg aus?
- Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft. Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde), Meldebestätigungen, Staatsbürgerschaftsnachweise, die im Bundesland Salzburg ausgestellt wurden; nur Originale mit handschriftlicher Unterschrift, Rundsiegel und Namensstempel.
- Wer stellt die Apostille für Bildungsnachweise aus Salzburg aus?
- Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft. Reifeprüfungszeugnisse; vorab Bestätigung der Bildungsdirektion Salzburg einholen.
- Wer stellt die Apostille für Gerichtsdokumente aus Salzburg aus?
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Büro für Konsularbeglaubigungen (Verweis der Landesseite). Gerichtliche Urkunden sowie Übersetzungen allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher werden vom Land Salzburg nicht beglaubigt; Verweis an das BMEIA, eine Vorbeglaubigung durch das Landesgericht kann vorab erforderlich sein.
- Wer stellt die Apostille für notarielle Urkunden aus Salzburg aus?
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Büro für Konsularbeglaubigungen (Verweis der Landesseite). Notarielle Urkunden und notariell beglaubigte Kopien werden vom Land Salzburg nicht beglaubigt; Verweis an das BMEIA, eine Vorbeglaubigung durch das Landesgericht kann vorab erforderlich sein.
- Wer stellt die Apostille für Handelsregisterunterlagen aus Salzburg aus?
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Büro für Konsularbeglaubigungen (Verweis der Landesseite). Firmenbuchauszüge der Gerichte werden vom Land Salzburg nicht beglaubigt; Verweis an das BMEIA, eine Vorbeglaubigung durch das Landesgericht kann vorab erforderlich sein.
- Wer stellt die Apostille für Bundesurkunden aus Salzburg aus?
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Büro für Konsularbeglaubigungen (Verweis der Landesseite). Strafregisterauszüge der Landespolizeidirektion und Finanzamtsbescheinigungen werden vom Land Salzburg nicht beglaubigt (Strafregisterbescheinigungen der Gemeinden dagegen schon); Vorbeglaubigung durch das zuständige Bundesministerium kann vorab erforderlich sein.