Todesfall in Genf: Eintrag im türkischen Register
Todesfall in Genf im türkischen Register eintragen: Auslandsvertretung oder Nüfus müdürlüğü, Apostille beim OCPM, notariell beglaubigte Übersetzung.
Ist eine türkische Staatsangehörige oder ein türkischer Staatsangehöriger in Genf gestorben, wird der Tod mit der Urkunde der Genfer Behörde im türkischen Personenstandsregister eingetragen. Die Eintragung nimmt entweder eine türkische Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) vor oder ein Nüfus müdürlüğü in der Türkei.
Zwei Wege zur Eintragung
Beim ersten Weg legen Sie die von der Genfer Behörde ausgestellte Urkunde bei der türkischen Auslandsvertretung vor. Die Vertretung trägt den Tod über das System ins Familienregister (aile kütüğü) ein. Gelingt das über das System nicht, füllt sie zwei Exemplare des Sterbemeldeformulars (ölüm bildirim formu) aus. Sie schickt diese mit dem Nüfus cüzdanı oder der Kimlik kartı der verstorbenen Person an das Nüfus müdürlüğü am Ort ihres Familienregisters.
Wurde der Tod nicht bei einer Auslandsvertretung gemeldet, beantragen Sie die Eintragung bei einem Bezirksstandesamt (ilçe nüfus müdürlüğü) in der Türkei. Dort wird ein Sterbeprotokoll (ölüm tutanağı) erstellt, nachdem die Genfer Urkunde ins Türkische übersetzt und ordnungsgemäß bestätigt ist. Das Nüfus müdürlüğü erstellt das Protokoll auch, wenn die verstorbene Person im Familienregister noch als lebend geführt wird und Sie ein Dokument vorlegen, das den Tod belegt.
Ist die verstorbene Person der ausländische Ehegatte einer türkischen Staatsangehörigen oder eines türkischen Staatsangehörigen, beschreibt eine Informationsnotiz des Generalkonsulats Berlin, dass der Tod im Register des türkischen Ehegatten eingetragen wird. Diese Notiz gibt die Praxis dieser einen Vertretung wieder. Das Vorgehen für Ihren Fall klären Sie mit der zuständigen Auslandsvertretung.
Apostille in Genf und Übersetzung
Nach der Nüfus Hizmetleri Uygulama Yönetmeliği werden Urkunden aus Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens mit der Apostille auf dem Original und einer notariell beglaubigten türkischen Übersetzung bearbeitet. In Genf erteilt die Apostille das Office cantonal de la population et des migrations (OCPM), Service état civil et légalisations, Cellule légalisations. Sie kommt auf öffentliche Urkunden, etwa mit der Unterschrift eines „officier de l'état civil“. Nehmen Sie vorher Kontakt mit dem Service auf, damit er prüft, was apostilliert werden kann. Der Antrag geht per Post oder nach Terminvereinbarung am Schalter. Apostilliert wird das Original oder eine von einer anerkannten Behörde beglaubigte Kopie. Trägt ein Dokument die Unterschrift einer Privatperson, muss zuerst ein Genfer Notar diese Unterschrift beglaubigen.
Mehrsprachige Personenstandsurkunden nach den CIEC-Übereinkommen werden laut derselben Verordnung ohne Beglaubigung bearbeitet. Die Vorschrift nennt die Vertragsstaaten nicht. Ob ein mehrsprachiger Genfer Auszug darunter fällt, bestätigen Sie mit der türkischen Stelle. Urkunden eines Honorarkonsulats sind keine Grundlage für die Eintragung.
Die türkische Übersetzung fertigen in der Türkei vor einem Notar vereidigte Übersetzer (yeminli tercüman) an, und ein türkischer Notar beglaubigt sie. Ob die Unterlagen angenommen werden, entscheidet die türkische Behörde.