Apostille in Mecklenburg-Vorpommern für die Türkei
Apostille in Mecklenburg-Vorpommern für die Türkei: Vorbeglaubigung durch Landrat oder Fachministerium, Justizurkunden bei Ministerium und Landgerichten.
In Mecklenburg-Vorpommern beginnt der Weg zur Apostille meistens mit einer Vorbeglaubigung, und wer sie erteilt, hängt davon ab, aus welchem Bereich die Urkunde stammt.
Urkunden, die von Kommunen ausgestellt wurden, müssen vom zuständigen Landrat oder vom Oberbürgermeister beziehungsweise Bürgermeister der kreisfreien Stadt vorbeglaubigt werden. Urkunden aus dem Geschäftsbereich anderer Ministerien, etwa Schulzeugnisse, Zeugnisse von Hochschulen, Approbationen oder Ansässigkeitsbescheinigungen, beglaubigt zuerst das zuständige Fachministerium vor; danach geht die Urkunde an das Ministerium für Inneres und Bau.
Justiz und Ausnahmen
Urkunden aus dem Justizbereich laufen getrennt. Sie sind vom Justizministerium oder von den Präsidenten der Landgerichte zu beglaubigen.
Ein persönlicher Termin im Ministerium in Schwerin ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen, zum Beispiel bei besonderer Eilbedürftigkeit und nach vorheriger telefonischer Absprache.
Für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden lohnt sich vorab ein Gespräch mit dem Standesamt über den mehrsprachigen Auszug. Die Türkei gehört dem Wiener CIEC-Übereinkommen vom 08.09.1976 an, und dort sind solche Auszüge ohne Förmlichkeit verwendbar. Urkunden des Bundes, auch das Führungszeugnis, apostilliert das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
Steht die Apostille, geht die Urkunde zu uns nach Ankara. In der Türkei vereidigte Übersetzer übertragen sie ins Türkische; wünscht die türkische Behörde eine notarielle Beglaubigung, folgt sie bei einem türkischen Notar. Die Behörde entscheidet anschließend über die Anerkennung.
Wer die Apostille ausstellt
| Urkundenart | Zuständige Stelle | Quelle |
|---|---|---|
| Gerichtsdokumente | Justizministerium oder Präsidenten der Landgerichte | www.regierung-mv.de |
| Bildungsnachweise | Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern (nach Vorbeglaubigung durch das zuständige Fachministerium) | www.regierung-mv.de |
Häufige Fragen
- Wer stellt die Apostille für Gerichtsdokumente aus Mecklenburg-Vorpommern aus?
- Justizministerium oder Präsidenten der Landgerichte. Urkunden aus dem Justizbereich.
- Wer stellt die Apostille für Bildungsnachweise aus Mecklenburg-Vorpommern aus?
- Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern (nach Vorbeglaubigung durch das zuständige Fachministerium). Schulzeugnisse und Zeugnisse von Hochschulen müssen vom zuständigen Fachministerium vorbeglaubigt werden.