Amtssignatur und Apostille in Österreich
Amtssignatur und Apostille in Österreich: warum elektronisch signierte Urkunden Probleme machen und wann es eine e-Apostille gibt.
Die Amtssignatur ist die elektronische Signatur, mit der österreichische Behörden Urkunden ohne eigenhändige Unterschrift ausstellen. Für die Apostille ist das ein Unterschied mit Folgen, denn eine Papier-Apostille bestätigt eine Unterschrift auf Papier.
Das Problem auf Papier
Die Stadt Wien weist darauf hin, dass die meisten Urkunden ohne Handunterschrift, also mit Amtssignatur, ausgestellt werden; bei der Ausstellung muss deshalb angegeben werden, dass eine Handunterschrift für Beglaubigungszwecke benötigt wird. In Oberösterreich können Dokumente, die lediglich eine Amtssignatur tragen, vom Amt der Landesregierung weder apostilliert noch beglaubigt werden.
Der elektronische Weg
Für elektronisch ausgestellte, amtssignierte Urkunden im PDF-Format gibt es einen eigenen Weg. Werden sie dem Büro für Konsularbeglaubigungen des Außenministeriums ohne Medienbruch per E-Mail übermittelt, also nicht als Scan oder Foto eines Ausdrucks, kann es nach Prüfung der Amtssignatur eine e-Apostille ausstellen.
Für eine Urkunde, die in die Türkei geht, heißt das: Klären Sie vorab, ob die türkische Stelle eine e-Apostille annimmt. Wenn nicht, bestellen Sie die Urkunde mit Handunterschrift.
Die Tabelle nennt die Stellen mit Quelle. Die türkische Übersetzung fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an.
Wo der Begriff in amtlichen Quellen vorkommt
| Region | Zuständige Stelle | Quelle |
|---|---|---|
| Österreich | Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Legalisierungsbüro) | www.bmeia.gv.at |
| Wien | Stadtservice Wien - Stadtinformation | www.wien.gv.at |
| Oberösterreich | Amt der Oö. Landesregierung | www.land-oberoesterreich.gv.at |