Apostille in Sachsen für die Türkei: zuständige Stellen
Apostille in Sachsen für die Türkei: Landesdirektion Sachsen für Verwaltungsurkunden und Zeugnisse, Landgerichte für Gerichts- und Notarurkunden.
Sachsen hat für Verwaltungsurkunden eine zentrale Stelle. Die Landesdirektion Sachsen versieht öffentliche Urkunden mit der Apostille, die im Freistaat Sachsen ausgestellt wurden, darunter Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse und Bescheinigungen über eine Namensänderung. Anträge stellen Sie dort nur schriftlich mit dem Antragsformular, per Post oder über den Hausbriefkasten der Dienststelle Dresden.
Bevor Sie eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde einreichen, lohnt eine Rückfrage beim Standesamt nach dem mehrsprachigen Auszug. Für die Türkei, einen Vertragsstaat des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976, ist ein solcher Auszug von jeder Förmlichkeit befreit und braucht keine Apostille.
Justiz und Bildung
Gerichtsurkunden wie Urteile, Beschlüsse und Handelsregisterauszüge sowie notarielle Urkunden gehen nicht an die Landesdirektion. Hier ist der Präsident des Landgerichts für den jeweiligen Landgerichtsbezirk zuständig. Das Landgericht Dresden etwa apostilliert notarielle Urkunden von Notaren in Dresden, Dippoldiswalde, Freital, Großenhain, Heidenau, Meißen, Neustadt/Sa., Pirna, Radebeul und Riesa. Handelsregisterauszüge müssen Siegel und Unterschrift des Registergerichts tragen.
Zeugnisse reichen Sie nicht im Original ein, sondern als beglaubigte Kopie. Schulzeugnisse beglaubigt das Landesamt für Schule und Bildung oder das jeweilige Schulsekretariat, Hochschulzeugnisse und Studienabschlüsse die ausstellende Institution. Geht es um eine Apostille, kann die beglaubigte Kopie alternativ auch in einem Bürgerbüro angefertigt werden.
Das Führungszeugnis und andere Urkunden des Bundes apostilliert nicht Sachsen, sondern das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten; auf einem digitalen Führungszeugnis ist keine Apostille möglich.
Ist die Apostille angebracht, übernehmen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara die Übersetzung ins Türkische. Verlangt die türkische Behörde eine notarielle Beglaubigung, erledigt das ein türkischer Notar. Über die Annahme der Urkunde entscheidet die türkische Behörde selbst.
Wer die Apostille ausstellt
| Urkundenart | Zuständige Stelle | Quelle |
|---|---|---|
| Personenstandsurkunden | Landesdirektion Sachsen | www.lds.sachsen.de |
| Gerichtsdokumente | Präsident des Landgerichts für den jeweiligen Landgerichtsbezirk | www.justiz.sachsen.de |
| Notarielle Urkunden | Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar die Urkunde gefertigt hat (Beispiel: Landgericht Dresden) | www.justiz.sachsen.de |
| Handelsregisterunterlagen | Präsident des Landgerichts für den Bezirk des Registergerichts (Beispiel: Landgericht Dresden für das Registergericht Dresden) | www.justiz.sachsen.de |
| Bildungsnachweise | Landesdirektion Sachsen | www.lds.sachsen.de |
Häufige Fragen
- Wer stellt die Apostille für Personenstandsurkunden aus Sachsen aus?
- Landesdirektion Sachsen. Nur für im Freistaat Sachsen ausgestellte öffentliche Urkunden ("Durch die Landesdirektion Sachsen können Sie öffentliche Urkunden vorbeglaubigen oder mit einer Apostille versehen lassen, die im Freistaat Sachsen ausgestellt wurden.").
- Wer stellt die Apostille für Gerichtsdokumente aus Sachsen aus?
- Präsident des Landgerichts für den jeweiligen Landgerichtsbezirk. Die Landesdirektion Sachsen verweist Dokumente aus dem Justizbereich (Scheidungsurteile, notarielle Urkunden, Übersetzungen) an den Präsidenten des jeweiligen Landgerichts. Das Landgericht Dresden nennt gerichtliche Urteile/Beschlüsse mit Rechtskraftvermerk.
- Wer stellt die Apostille für notarielle Urkunden aus Sachsen aus?
- Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar die Urkunde gefertigt hat (Beispiel: Landgericht Dresden). Übersetzungen eines im Landgerichtsbezirk ansässigen, allgemein beeidigten Übersetzers: Bestätigung durch den Präsidenten des Landgerichts, die anschließend mit Apostille versehen werden kann.
- Wer stellt die Apostille für Handelsregisterunterlagen aus Sachsen aus?
- Präsident des Landgerichts für den Bezirk des Registergerichts (Beispiel: Landgericht Dresden für das Registergericht Dresden). Elektronisch erstellte Handelsregisterauszüge müssen mit Dienstsiegel und Originalunterschrift des Urkundsbeamten des Registergerichts versehen sein. Ursprungszeugnisse (Handelspapiere) sind laut Landesdirektion vom Beglaubigungs- und Apostilleverfahren befreit.
- Wer stellt die Apostille für Bildungsnachweise aus Sachsen aus?
- Landesdirektion Sachsen. Nur als vorbeglaubigte Kopie: Schulzeugnisse beglaubigt durch das Landesamt für Schule und Bildung bzw. das Schulsekretariat; Hochschulzeugnisse als beglaubigte Kopie. Bei Apostille alternativ beglaubigte Kopie eines Bürgerbüros.