Apostille in Freiburg für die Türkei: zuständige Stellen
Apostille in Freiburg für die Türkei: welche Unterschriften die Staatskanzlei beglaubigt und wann zuerst Notar, Gemeinde oder BKAD nötig sind.
Im Kanton Freiburg (Fribourg) beglaubigt die Staatskanzlei Dokumente, die von einer Behörde, einer öffentlichen Verwaltung oder einer Freiburger Notarin oder einem Freiburger Notar unterzeichnet wurden. Nötig ist immer eine offizielle Unterschrift; Zivilstandsbeamte werden ausdrücklich genannt, ein Geburts- oder Familienschein aus dem Kanton gehört also dazu.
Wenn zuerst eine andere Stelle unterschreibt
Unterschriften von Privatpersonen beglaubigt die Staatskanzlei nicht direkt. Eine Vollmacht für einen Immobilienverkauf in der Türkei geht deshalb zuerst zu einer Notarin, einem Notar oder einer ermächtigten Gemeinde.
Auch bei Firmen gibt es einen Zwischenschritt: Die Unterschrift einer Person, die ein Freiburger Unternehmen vertreten darf, beglaubigt zuerst eine Notarin, ein Notar oder das Handelsregisteramt.
Schulzeugnisse beglaubigt die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD), bevor die Staatskanzlei tätig wird.
Den Antrag stellen Sie am virtuellen Schalter oder per Post. Bei einem Postantrag ist das Zielland anzugeben; schreiben Sie die Türkei dazu.
Übersetzung und Anerkennung
Nach der Apostille übersetzen in der Türkei vereidigte Übersetzer das Dokument in Ankara ins Türkische, mit Beglaubigung durch einen türkischen Notar, wenn die Behörde sie verlangt. Die türkische Behörde entscheidet über die Anerkennung.
Wer die Apostille ausstellt
| Urkundenart | Zuständige Stelle | Quelle |
|---|---|---|
| Personenstandsurkunden | Staatskanzlei des Kantons Freiburg | www.fr.ch |
| Notarielle Urkunden | Staatskanzlei des Kantons Freiburg | www.fr.ch |
| Bildungsnachweise | Staatskanzlei des Kantons Freiburg (Schulzeugnisse vorgängig durch die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten – BKAD) | www.fr.ch |
| Handelsregisterunterlagen | Staatskanzlei des Kantons Freiburg (Unterschriften von Unternehmensvertretern vorgängig durch Notarin/Notar oder Handelsregisteramt) | www.fr.ch |
Häufige Fragen
- Wer stellt die Apostille für Personenstandsurkunden aus Freiburg aus?
- Staatskanzlei des Kantons Freiburg. Erforderlich ist eine offizielle Unterschrift; Zivilstandsbeamte werden dabei ausdrücklich genannt.
- Wer stellt die Apostille für notarielle Urkunden aus Freiburg aus?
- Staatskanzlei des Kantons Freiburg. Beglaubigt werden Dokumente, die von einer Behörde, einer öffentlichen Verwaltung oder einer Freiburger Notarin / einem Freiburger Notar unterzeichnet wurden.
- Wer stellt die Apostille für Bildungsnachweise aus Freiburg aus?
- Staatskanzlei des Kantons Freiburg (Schulzeugnisse vorgängig durch die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten – BKAD). Schulzeugnisse beglaubigt die Staatskanzlei nicht direkt; die Beglaubigung erfolgt durch die BKAD.
- Wer stellt die Apostille für Handelsregisterunterlagen aus Freiburg aus?
- Staatskanzlei des Kantons Freiburg (Unterschriften von Unternehmensvertretern vorgängig durch Notarin/Notar oder Handelsregisteramt). Unterschriften vertretungsberechtigter Personen eines Freiburger Unternehmens beglaubigt nicht die Staatskanzlei direkt, sondern eine Notarin / ein Notar oder das Handelsregisteramt.