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Behandlungskosten im Ausland: Erstattung durch die SGK

Erstattung von Behandlungskosten im Ausland durch die SGK: Konsulatsbeglaubigung, Übersetzung durch die Vertretung oder ermächtigte Übersetzer.

Die türkische Sozialversicherungsanstalt (SGK) übernimmt Behandlungskosten im Ausland nur in den Fällen, die die Verordnung über die Anwendung der allgemeinen Krankenversicherung und die Gesundheitsanwendungsmitteilung vorsehen. Jeder Fall hat eigene Regeln für ausländische Rechnungen, ärztliche Berichte und deren Beglaubigung.

Wann die SGK zahlt

Bei ins Ausland entsandten Versicherten zahlt zunächst der Arbeitgeber und fordert die Kosten dann von der SGK an, mit einem Nachweis über die Entsendung, der angibt, ob sie vorübergehend oder dauerhaft ist, sowie mit Berichten, Rechnungen und sonstigen Unterlagen, die das örtliche Konsulat beglaubigt hat. Für Personen, die sich aus anderen Gründen im Ausland aufhalten, gilt: Ohne ein Sozialversicherungsabkommen, das Gesundheitsleistungen umfasst, zahlt die SGK weder Behandlungs- noch Reise-, Tagegeld- oder Begleitkosten.

Ist eine Untersuchung oder Behandlung in der Türkei nicht möglich, zahlt die SGK die Behandlung im Ausland, nachdem ein Gesundheitsausschussbericht von dem von der SGK bestimmten Ausschuss bestätigt und vom Gesundheitsministerium genehmigt wurde, dass die Behandlung im Inland nicht durchführbar ist. Die Kosten werden auf das Konto des ausländischen Anbieters überwiesen oder dem Versicherten gegen Beleg erstattet; Untersuchungskosten richten sich nach dem Betrag auf der Rechnung des Anbieters oder einem gleichwertigen Beleg.

Übersetzung und Beglaubigung

Für Vorschusszahlungen kann die SGK verlangen, dass Unterlagen und Berichte ausländischer Gesundheitseinrichtungen von der Vertretung übersetzt und beglaubigt werden, also von Botschaft, Ständiger Vertretung, Generalkonsulat oder Konsulat im Behandlungsland. Sie kann auch Übersetzungen ermächtigter Übersetzer annehmen, die der Versicherte vorlegt. Dauert die Behandlung aus medizinischen Gründen länger, wird die medizinische Begründung über die Vertretung an die SGK geschickt.

Nach Angaben der SGK gehen nach ihrer Genehmigung Bericht und Unterlagen an das Außenministerium, das die Abstimmung mit der Klinik übernimmt und während oder nach der Behandlung ausgestellte Unterlagen beglaubigen und übersetzen lässt; Gesundheitsausschussbericht und weitere Unterlagen gehen zusätzlich an die Provinzdirektion der Sozialversicherung.

Die türkische Übersetzung ausländischer Rechnungen und ärztlicher Berichte fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an; ob die SGK eine Übersetzung für einen Antrag annimmt, entscheidet sie selbst.

Wohin die Urkunde in der Türkei geht

UrkundenartZuständige Stelle in der TürkeiQuelle
HandelsregisterunterlagenSozialversicherungsanstaltwww.mevzuat.gov.tr

Häufige Fragen

Welche türkische Stelle nimmt Handelsregisterunterlagen entgegen (Erstattung von Behandlungskosten aus dem Ausland)?
Sozialversicherungsanstalt.