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Namensänderung im Ausland in der Türkei eintragen

Namensänderung aus dem Ausland ins türkische Personenstandsregister: ausländischer Name von Mehrstaatern, Ehename, Berichtigung und die Gerichtsregel.

Wer neben der türkischen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, kann im ausländischen Register einen anderen Namen tragen, etwa einen bei der Einbürgerung gewählten Namen oder einen Ehenamen. Das türkische Recht übernimmt solche Änderungen nicht automatisch; es stellt Bedingungen und verlangt für manche Berichtigungen eine Gerichtsentscheidung.

Mehrstaater

Wer als türkischer Staatsangehöriger eine weitere Staatsangehörigkeit erwirbt, meldet das mit einem Formantrag beim Standesamt (nüfus müdürlüğü) oder bei einer türkischen Vertretung. Das Standesamt vergleicht Name, Familienname, Geburtsdatum und Geschlecht im türkischen Register mit den Angaben in den Dokumenten der anderen Staatsangehörigkeit und lehnt den Antrag ab, wenn sie abweichen. Weist eine Urkunde der zuständigen Behörde nach, dass beim Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit ein ausländischer Vor- und Familienname gewählt wurde, wird auch dieser in das türkische Register eingetragen.

Personenstandsänderungen unter der anderen Staatsangehörigkeit werden nur unter Bedingungen eingetragen: schriftlicher Antrag der Person oder ihres Vertreters, ein Vorgang, der dem türkischen Recht entspricht, und ein Vermerk über die Mehrstaatigkeit im Register. Vorgänge von Mehrstaatern, die die Meldung nie gemacht haben, werden nicht eingetragen.

Ehename und Berichtigung

Eine Frau, die neben dem Familiennamen ihres Ehemannes ihren früheren Namen führen will, kann das bei der Trauung schriftlich beim Standesbeamten oder später beim Standesamt beantragen, auch elektronisch. Fehlen in einer ausländischen Heiratsurkunde Angaben zum ausländischen Ehegatten oder enthält sie einen Übersetzungsfehler, ergänzt oder berichtigt die Generaldirektion das Register anhand des ordnungsgemäß beglaubigten Originals und einer notariell beglaubigten türkischen Übersetzung.

Darüber hinaus kann ohne rechtskräftiges Gerichtsurteil kein Eintrag im Familienregister berichtigt werden. Wird der Familienname eines Mannes gerichtlich berichtigt, erstreckt sich das auf Ehefrau und minderjährige Kinder; ein berichtigter Vorname wird auch in den Einträgen der Kinder geändert.

Die notariell beglaubigte türkische Übersetzung fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an. Über die Eintragung entscheidet das Standesamt.

Wohin die Urkunde in der Türkei geht

UrkundenartZuständige Stelle in der TürkeiQuelle
PersonenstandsurkundenPersonenstandsbehörde in der Türkei (Nüfus Müdürlüğü; im Ausland über die türkische Auslandsvertretung)www.mevzuat.gov.tr
GerichtsdokumenteGericht / Personenstandsbehörde (Nüfus Müdürlüğü)www.mevzuat.gov.tr

Häufige Fragen

Welche türkische Stelle nimmt Personenstandsurkunden entgegen (Namensänderung eintragen)?
Personenstandsbehörde in der Türkei (Nüfus Müdürlüğü; im Ausland über die türkische Auslandsvertretung).
Welche türkische Stelle nimmt Gerichtsdokumente entgegen (Namensänderung eintragen)?
Gericht / Personenstandsbehörde (Nüfus Müdürlüğü).