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Blog: Apostille und Übersetzung für die Türkei

Beiträge zum ganzen Weg einer Urkunde aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bis zur Stelle in der Türkei, auf Grundlage amtlicher Quellen.

Die Nachschlageseiten dieser Website beantworten feste Fragen: welche Stelle in einem Land oder Kanton die Apostille erteilt und welche Stelle in der Türkei eine Urkunde annimmt. Die Beiträge hier verbinden beides.

Der ganze Weg einer Urkunde

Jeder Beitrag folgt einer Urkunde von der Stelle, die sie ausstellt, bis zur Stelle in der Türkei, die über sie entscheidet. Ein Schweizer Scheidungsurteil etwa braucht in Zürich einen Rechtskraftvermerk, bevor die Staatskanzlei es überbeglaubigt, und in der Türkei dann entweder die Eintragung beim Standesamt oder ein gerichtliches Verfahren. Eine Vollmacht aus Nordrhein-Westfalen geht ohne Vorbeglaubigung zum Landgericht und muss in der Türkei die Anforderungen des Grundbuchamts erfüllen. Für eine Heirat in der Türkei verlangt das Trauungsamt ein ordnungsgemäß beglaubigtes Ehefähigkeitszeugnis; mehrsprachige Auszüge nach dem CIEC-Muster sind gegenüber der Türkei von jeder Förmlichkeit befreit.

Jeder Beitrag nennt die amtlichen Quellen, auf die er sich stützt. Die türkische Übersetzung fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an; über die Annahme entscheidet die türkische Stelle.