Bauunternehmer in der Türkei: Ausländische Unterlagen
Auslandserfahrung und Firmenunterlagen für die türkische Bauunternehmernummer: Übersetzung, Apostille und Vergaberegeln.
Bauunternehmer in der Türkei erhalten eine Bauunternehmer-Befugnisnummer vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel nach der Verordnung über die Klassifizierung und Registrierung von Bauunternehmern. Die Unterlagen werden in einem verschlossenen Umschlag mit dem Antragsformular aus dem Anhang der Verordnung bei der Provinzdirektion eingereicht. Im Ausland ausgeführte Arbeiten und ausländische Firmenunterlagen werfen Fragen der Beglaubigung und Übersetzung auf.
Sprache und Vergaberegeln
Die Provinzdirektion Manisa schreibt auf ihrer Seite, dass Anträge auf Türkisch gestellt werden und fremdsprachige Unterlagen mit ihren türkischen Originalübersetzungen vorzulegen sind. Die Verordnung selbst verlangt, dass die Unterlagen den Regeln über die Form der Vorlage in der Gesetzgebung entsprechen, auf die sie verweist, und dieser Verweis führt zum Gesetz über das öffentliche Auftragswesen und seinen Durchführungsvorschriften. Wie das Ministerium diese Regeln im Einzelnen anwendet, erklären die zitierten Texte nicht; fragen Sie die Provinzdirektion.
Die Vergabeverordnung der Behörde für öffentliches Auftragswesen für Bauaufträge enthält diese Regeln. Amtliche Urkunden aus Vertragsstaaten des Apostilleübereinkommens sind mit Apostille von der Beglaubigung durch türkisches Konsulat oder Außenministerium befreit. Andernfalls wird eine Urkunde vom Außenministerium oder einer anderen zuständigen Stelle des Ausstellungsstaates und danach vom türkischen Konsulat dort beglaubigt, oder von der Vertretung dieses Staates in der Türkei und danach vom türkischen Außenministerium. Auf Urkunden von Honorarkonsulaten wird kein Vorgang gestützt.
Übersetzungen und Auslandserfahrung
Bei türkischen Bietern müssen Übersetzungen fremdsprachiger Unterlagen von vereidigten Übersetzern in der Türkei angefertigt und notariell bestätigt sein. Bei ausländischen Bietern braucht eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers im Ausstellungsstaat mit Apostille keine weitere Beglaubigung. Auch eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers in der Türkei mit notarieller Bestätigung braucht keine weitere Beglaubigung.
Für Arbeiten im Ausland wird die Erfahrung nach dem Recht dieses Staates nachgewiesen, mit Angaben unter anderem zum Auftraggeber sowie zu Ort und Art der Arbeit. Türkische Handelsräte oder Attachés im Ausland können für türkische Staatsangehörige und Unternehmen, die dort Bauarbeiten ausgeführt haben, Abschlussbescheinigungen ausstellen. Eine im Ausland erstellte Bilanz muss dem Recht dieses Staates entsprechen und von der dafür zuständigen Stelle bestätigt sein.
Notariell bestätigte türkische Übersetzungen ausländischer Verträge, Abschlussbescheinigungen und Firmenunterlagen fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an. Über die Befugnisnummer entscheidet das Ministerium.
Wohin die Urkunde in der Türkei geht
| Urkundenart | Zuständige Stelle in der Türkei | Quelle |
|---|---|---|
| Handelsregisterunterlagen | Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel (Provinzdirektion) | manisa.csb.gov.tr |
Häufige Fragen
- Welche türkische Stelle nimmt Handelsregisterunterlagen entgegen (Ausländische Unterlagen für die Bauunternehmerregistrierung in der Türkei)?
- Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel (Provinzdirektion).