Überführung Verstorbener in die Türkei: Unterlagen
Überführung Verstorbener in die Türkei: Leichenbegleitschein, Leichenpass, Konsulatsunterlagen und Regeln für Urnen.
Die Überführung eines im Ausland Verstorbenen in die Türkei regelt die Verordnung über Friedhöfe sowie Überführung und Bestattung von Leichen; an der Grenze wendet sie die Generaldirektion für Grenz- und Küstengesundheit des Gesundheitsministeriums an. Die Eintragung des Todesfalls im türkischen Personenstandsregister ist ein eigener Schritt, den unsere Seite zur Sterbefallregistrierung behandelt.
Der Leichenbegleitschein
Für Leichen aus dem Ausland ist ein Begleitschein der zuständigen Behörde vorzulegen, der bestätigt, dass die Überführung genehmigt ist und gesundheitlich keine Bedenken bestehen. Darin müssen Identifikationsnummer, Vor- und Nachname, Name des Vaters, Ort und Datum des Todes, Todesart, die Überführungsgenehmigung und die gesundheitliche Unbedenklichkeit eindeutig eingetragen sein.
Für Überführungen aus oder in Vertragsstaaten, also Staaten, die dem Internationalen Abkommen über Leichenbeförderung von 1937 oder dem Übereinkommen über die Leichenbeförderung von 1973 angehören, wird für jede Leiche bei der zuständigen Behörde des Sterbeortes ein Leichenpass ausgestellt. Er stammt von den Behörden des Abgangsstaates und enthält Identität, Datum und Ort des Todes, Todesart, Beförderungsmittel, Abgangsstaat, Reiseweg und Zielstaat. Dazu wird eine amtliche Bescheinigung ausgestellt, dass die Überführung medizinisch und rechtlich unbedenklich ist und die Einsargung ordnungsgemäß erfolgte. Sind Ziel- und Transitstaaten Vertragsstaaten, wird außer den nach den internationalen Abkommen erforderlichen Unterlagen und dem Leichenpass nach dem Anhang der Verordnung nichts weiter verlangt. Welche Staaten Vertragsstaaten sind, zählt die Verordnung nicht auf.
Konsulat und Urnen
Merkblätter der Konsulate beschreiben die Formalitäten im Ausland. Das Generalkonsulat Zürich etwa verlangt bei einer Überführung in die Türkei das Original des Schweizer Leichenpasses mit Fotokopien.
Die Asche einer Person, die weder selbst noch über einen Verwandten ersten Grades die türkische Staatsangehörigkeit hat, darf nicht in die Türkei gebracht werden. Bei türkischen Staatsangehörigen lässt die Familie zuvor in einem akkreditierten Labor umfassend analysieren, dass es sich um Asche aus der Einäscherung eines menschlichen Leichnams handelt.
Die zitierte Verordnung und das Merkblatt des Konsulats erwähnen weder Apostille noch Übersetzung; fragen Sie das Konsulat oder die Grenzgesundheitsstelle, welche Form sie annimmt. Die türkische Übersetzung ausländischer Sterbe- und Überführungsunterlagen fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an. Über Überführung und Bestattung entscheiden die Behörden.
Wohin die Urkunde in der Türkei geht
| Urkundenart | Zuständige Stelle in der Türkei | Quelle |
|---|---|---|
| Handelsregisterunterlagen | Gesundheitsministerium, Generaldirektion für Grenz- und Küstengesundheit | www.mevzuat.gov.tr |
Häufige Fragen
- Welche türkische Stelle nimmt Handelsregisterunterlagen entgegen (Überführung Verstorbener in die Türkei)?
- Gesundheitsministerium, Generaldirektion für Grenz- und Küstengesundheit.