Energielizenzen in der Türkei: Ausländische Unterlagen
Ausländische Gesellschafter bei türkischen Energielizenzen: gleichwertige Unterlagen, Apostille oder Konsulat, notariell bestätigte Übersetzung.
Lizenzen für den türkischen Energiemarkt erteilt die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EPDK). Ausländische Unternehmen und Gesellschafter beteiligen sich über türkische Gesellschaften, und ihre Unterlagen aus dem Ausland müssen besondere Regeln erfüllen.
Der Antragsteller
Eine antragstellende Gesellschaft muss nach dem türkischen Handelsgesetzbuch als Aktiengesellschaft oder GmbH gegründet sein. Anträge werden über das Online-Antragssystem der EPDK mit den Informationen und Unterlagen gestellt, die die vom Rat erlassenen Verfahrensgrundsätze für Vorlizenz- und Lizenzanträge verlangen. Hat ein regulierter Lizenzinhaber ausländische mittelbare Gesellschafter, legt ein Ratsbeschluss fest, wie sie in die Lizenz eingetragen werden; die Regeln über Anteilsübertragungen gelten für Ausländer entsprechend.
Unterlagen aus dem Ausland
Am deutlichsten ist die Lizenzverordnung für den Erdgasmarkt. Sind Antragsteller, einschließlich Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften, oder ihre Gesellschafter ausländische Gesellschaften oder Staatsangehörige, werden gleichwertige Fassungen aller Informationen und Unterlagen des Anhangs und weiterer von der EPDK verlangter Unterlagen gefordert. Im Ausland beschaffte Unterlagen ausländischer Gesellschafter werden nach dem Apostilleübereinkommen ausgestellt, wenn der Staat Vertragspartei ist; andernfalls müssen sie vom türkischen Konsulat dort bestätigt sein. Notariell bestätigte Übersetzungen vereidigter Übersetzungsbüros werden dem Antrag beigefügt. Auch die Hinweise der EPDK zu Ausschreibungen für die Erdgasverteilung verlangen gleichwertige Unterlagen ausländischer Gesellschafter.
Derselbe Anhang verlangt das Original oder beglaubigte Abschriften der Vollmacht, wenn ein Vertreter den Antrag stellt, den Gesellschaftsvertrag mit allen Änderungen und Nachweise über die aktuelle Gesellschafterstruktur.
Die notariell bestätigte Übersetzung ausländischer Gesellschaftsunterlagen fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an. Über die Lizenz entscheidet die EPDK; für Strom-, Erdöl- und Flüssiggaslizenzen prüfen Sie die aktuellen Verfahrensgrundsätze.
Wohin die Urkunde in der Türkei geht
| Urkundenart | Zuständige Stelle in der Türkei | Quelle |
|---|---|---|
| Handelsregisterunterlagen | Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EPDK) | www.mevzuat.gov.tr |
| Notarielle Urkunden | Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EPDK) | www.mevzuat.gov.tr |
Häufige Fragen
- Welche türkische Stelle nimmt Handelsregisterunterlagen entgegen (Ausländische Unterlagen für türkische Energielizenzen)?
- Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EPDK).
- Welche türkische Stelle nimmt notarielle Urkunden entgegen (Ausländische Unterlagen für türkische Energielizenzen)?
- Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EPDK).