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Ausländische Anwaltskanzleien in der Türkei

Ausländische Anwaltskanzleien in der Türkei: nur Beratung zu ausländischem und internationalem Recht, Eintragung bei der Kammer, Gegenseitigkeit.

Eine ausländische Anwaltskanzlei kann in der Türkei nur in engen Grenzen tätig werden. Nach dem türkischen Anwaltsgesetz dürfen ausländische Anwaltsgesellschaften, die im Rahmen der Investitionsförderung in der Türkei arbeiten wollen, ausschließlich zu ausländischem und internationalem Recht beraten und müssen nach dem Gesetz und den Regeln über Anwaltsgesellschaften gegründet sein.

Eintragung bei der Kammer

Ausländische Anwaltsgesellschaften wenden sich an die Anwaltskammer des Ortes, an dem sie tätig werden. Eine Anwaltsgesellschaft erlangt Rechtspersönlichkeit mit der Eintragung durch den Vorstand der Kammer in deren Register der Anwaltsgesellschaften; ohne diese Eintragung darf der Gesellschaftsname nicht verwendet und nicht in ihrem Namen gehandelt werden. Der Gesellschaftsvertrag muss dem Mustervertrag der Türkischen Anwaltsvereinigung für ausländische Anwaltsgesellschaften entsprechen und von allen Gesellschaftern unterschrieben sein, jede Seite von jedem einzeln. Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn Antragsschreiben und Unterlagen vollständig abgegeben sind. Das Justizministerium kann Entscheidungen, die es nicht billigt, mit Begründung zur erneuten Beratung zurückschicken.

Unterlagen aus dem Ausland

Zum Antrag gehören beglaubigte Kopien der Pässe der ausländischen Gesellschafter. Für jeden ausländischen Gesellschafter müssen die Zulassung oder Bescheinigung der ausländischen Kammer, bei der er eingetragen ist, und ein Nachweis, dass seiner weiteren Berufsausübung nichts entgegensteht, übersetzt und notariell bestätigt sein. Eine Bescheinigung über die Eintragung bei einer türkischen Kammer wird für ausländische Anwaltsgesellschaften vorbehaltlich der Gegenseitigkeit nicht verlangt.

Gegenseitigkeit ist Voraussetzung: Für jeden ausländischen Gesellschafter muss eine Bescheinigung der zuständigen Stellen belegen, dass türkische Anwälte und Anwaltsgesellschaften in seinem Staat zu gleichen Bedingungen tätig sein können.

Die türkische Übersetzung von Zulassungen und Bescheinigungen fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an, mit notarieller Bestätigung. Über die Eintragung entscheidet die Kammer.

Wohin die Urkunde in der Türkei geht

UrkundenartZuständige Stelle in der TürkeiQuelle
HandelsregisterunterlagenVorstand der Rechtsanwaltskammer am Tätigkeitsortwww.mevzuat.gov.tr
PersonenstandsurkundenVorstand der Rechtsanwaltskammer am Tätigkeitsortwww.mevzuat.gov.tr
GerichtsdokumenteVorstand der Rechtsanwaltskammer am Tätigkeitsortwww.mevzuat.gov.tr

Häufige Fragen

Welche türkische Stelle nimmt Handelsregisterunterlagen entgegen (Ausländische Anwaltskanzleien in der Türkei)?
Vorstand der Rechtsanwaltskammer am Tätigkeitsort.
Welche türkische Stelle nimmt Personenstandsurkunden entgegen (Ausländische Anwaltskanzleien in der Türkei)?
Vorstand der Rechtsanwaltskammer am Tätigkeitsort.
Welche türkische Stelle nimmt Gerichtsdokumente entgegen (Ausländische Anwaltskanzleien in der Türkei)?
Vorstand der Rechtsanwaltskammer am Tätigkeitsort.