Zustellung ausländischer Gerichtsdokumente in der Türkei
Zustellung ausländischer Gerichtsdokumente und Rechtshilfeersuchen in der Türkei: Justizministerium als Zentrale Behörde, Wege und Sprachregel.
Will ein Gericht im Ausland einer Person in der Türkei eine Klage zustellen oder dort Beweise erheben, läuft das über die internationale Rechtshilfe. In der Türkei ist das Justizministerium nach den Rechtshilfeübereinkommen und dem türkischen Recht Zentrale Behörde; zuständig ist seine Generaldirektion für Auswärtige Beziehungen und EU-Angelegenheiten.
Wie Ersuchen eingehen
Das Ministerium prüft, ob Zustellungsunterlagen ausländischer Justizbehörden den internationalen Übereinkommen entsprechen, und schickt sie zur Zustellung an die Staatsanwaltschaft am Wohnort des Empfängers. Rechtshilfeersuchen in Zivil- und Handelssachen werden auf Übereinstimmung mit türkischem Recht und den Übereinkommen geprüft und an die ausführende Stelle weitergeleitet. Auch Kündigungen von Vollmachten und Mahnungen, die im Ausland lebende Staatsangehörige über Konsulate und Botschaften schicken, gehen zur Zustellung an die Staatsanwaltschaften.
Das Ministerium weist darauf hin, dass die Zustellung von Klageschrift, Terminsladung oder begründetem Urteil Rechtshilfe ist, aber in einem eigenen Rundschreiben geregelt wird. Ersuchen können auch Beweise betreffen, darunter Originale oder beglaubigte Abschriften von Bankunterlagen, Buchhaltungsunterlagen, Firmenakten und Handelspapieren.
Übereinkommen und Sprache
Grundlage sind bilaterale Verträge oder multilaterale Übereinkommen, ohne sie internationales Gewohnheitsrecht und Gegenseitigkeit. Die Türkei ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1954 über den Zivilprozess und des Übereinkommens von 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland und hat mit mehreren Staaten bilaterale Verträge, deren Bestimmungen dann gelten. Rechtshilfeersuchen werden in den Formen erledigt, die das Recht des ersuchten Staates vorsieht.
Rechtshilfeersuchen in Zivilsachen müssen in der Amtssprache des ersuchten Staates gestellt werden; ein Ersuchen an die Türkei braucht also Türkisch. Die türkische Übersetzung von Gerichtsdokumenten fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an; über die Erledigung entscheiden die türkischen Stellen.
Wohin die Urkunde in der Türkei geht
| Urkundenart | Zuständige Stelle in der Türkei | Quelle |
|---|---|---|
| Gerichtsdokumente | Justizministerium, Generaldirektion für Auswärtige Beziehungen und EU-Angelegenheiten (Zentrale Behörde) | diabgm.adalet.gov.tr |
| Notarielle Urkunden | Justizministerium, Generaldirektion für Auswärtige Beziehungen und EU-Angelegenheiten – Büro für Rechtshilfeersuchen in Zivilsachen (Zustellung über die Staatsanwaltschaften) | diabgm.adalet.gov.tr |
| Handelsregisterunterlagen | Justizministerium (Zentrale Behörde) | diabgm.adalet.gov.tr |
Häufige Fragen
- Welche türkische Stelle nimmt Gerichtsdokumente entgegen (Zustellung ausländischer Gerichtsdokumente in der Türkei)?
- Justizministerium, Generaldirektion für Auswärtige Beziehungen und EU-Angelegenheiten (Zentrale Behörde).
- Welche türkische Stelle nimmt notarielle Urkunden entgegen (Zustellung ausländischer Gerichtsdokumente in der Türkei)?
- Justizministerium, Generaldirektion für Auswärtige Beziehungen und EU-Angelegenheiten – Büro für Rechtshilfeersuchen in Zivilsachen (Zustellung über die Staatsanwaltschaften).
- Welche türkische Stelle nimmt Handelsregisterunterlagen entgegen (Zustellung ausländischer Gerichtsdokumente in der Türkei)?
- Justizministerium (Zentrale Behörde).