Ausländische Vollmacht in der Türkei verwenden
Ausländische Vollmacht in der Türkei: Konsulatsweg, ausländischer Notar mit konsularischer Beglaubigung, Regeln von Grundbuchamt und Notar.
Eine Vollmacht, die im Ausland für die Türkei unterschrieben wird, etwa für einen Immobilienverkauf oder eine Erbschaft, kann nach dem türkischen Notargesetz zwei Wege nehmen.
Zwei Wege im Notargesetz
Der erste führt über das Konsulat. Im Ausland nehmen die türkischen Konsulate notarielle Aufgaben wahr, und zwar im Konsulatsgebäude nach den Vorschriften des Gesetzes über notarielle Handlungen. Eine dort errichtete Vollmacht ist von Anfang an eine türkische notarielle Urkunde.
Der zweite führt über einen ausländischen Notar. Für eine im Ausland nach dortigem Verfahren vorgenommene notarielle Handlung sieht das Gesetz vor, dass Unterschrift und Siegel der zuständigen ausländischen Stelle vom Konsul beglaubigt werden; Vorschriften besonderer Gesetze bleiben ausdrücklich vorbehalten. Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift bei der türkischen Stelle nach, welche Beglaubigung sie annimmt.
Was die Stellen in der Türkei verlangen
Das Grundbuchamt hat eine eigene Regel. Nach der Grundbuchverordnung muss ein Vertreter eine nach dem Notargesetz errichtete Vollmacht vorlegen, die ihn ausdrücklich zu dem beantragten Geschäft ermächtigt. Benennen Sie das Grundstücksgeschäft deshalb konkret.
Türkische Notare lassen ein fremdsprachiges Schriftstück zuerst ordnungsgemäß übersetzen, bevor sie eine beglaubigte Abschrift davon erteilen.
Die türkische Übersetzung fertigen in der Türkei vereidigte Übersetzer in Ankara an; ein türkischer Notar beglaubigt sie, wo es verlangt wird. Ob die Vollmacht das Geschäft abdeckt, entscheidet die Stelle in der Türkei.
Wohin die Urkunde in der Türkei geht
| Urkundenart | Zuständige Stelle in der Türkei | Quelle |
|---|---|---|
| Notarielle Urkunden | Grundbuchamt (Generaldirektion für Grundbuch und Kataster) | www.mevzuat.gov.tr |
Häufige Fragen
- Welche türkische Stelle nimmt notarielle Urkunden entgegen (Vertretung mit Vollmacht)?
- Grundbuchamt (Generaldirektion für Grundbuch und Kataster).